Rechts­an­walt

Dr. Valen­tin zur Nie­den, LL.M. (Stel­len­bosch)

Der Schwer­punkt mei­ner Tätig­keit liegt auf der Straf­ver­tei­di­gung und dem Arbeits­recht. Dar­über hin­aus bera­te ich Unter­neh­men in all­ge­mei­nen recht­li­chen Fra­gen und gebe Semi­na­re zu aus­ge­wähl­ten Rechts­the­men.

Gern bera­te ich Sie auf Deutsch und Eng­lisch.

Leis­tun­gen

Straf­recht / Straf­ver­tei­di­gung

Ich ver­tre­te Sie in allen Berei­chen des Straf­rechts. Soll­ten Sie einer Straf­tat ver­däch­tigt oder beschul­digt wor­den sein, eine Vor­la­dung der Poli­zei oder Staats­an­walt­schaft erhal­ten haben oder bereits eine Ankla­ge oder ein Straf­be­fehl gegen Sie vor­lie­gen, soll­ten Sie zeit­nah han­deln und Kon­takt zu einem Straf­ver­tei­di­ger auf­neh­men.

Mel­den Sie sich jeder­zeit, gern bin ich Ihnen behilf­lich.

Arbeits­recht

Mein Schwer­punkt im Arbeits­recht liegt auf dem Kün­di­gungs­schutz und der all­ge­mei­nen Bera­tung von Arbeit­neh­mern und Unter­neh­men.

Gern ver­tre­te ich Sie bei Abmah­nun­gen und Kün­di­gun­gen, beglei­te Sie im Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren, und erstrei­te Frei­stel­lun­gen, Abfin­dun­gen und ein sehr gutes Arbeits­zeug­nis für Sie. Zudem bin ich Ihnen gern dabei behilf­lich, bei Auf­he­bungs­ver­trä­gen und Eigen­kün­di­gun­gen Sperr­zei­ten beim Arbeits­lo­sen­geld zu ver­hin­dern.

Durch mei­nen beruf­li­chen Hin­ter­grund bin ich zudem mit den Bedürf­nis­sen von Unter­neh­men als Arbeit­ge­ber ver­traut und bera­te hier umfas­send und zu jeg­li­chen arbeits­recht­li­chen Fra­gen.

Wei­te­re Rechts­ge­bie­te und Semi­na­re

Spre­chen Sie mich dar­über hin­aus gern zu jeg­li­chen recht­li­chen Fra­gen an. Soll­te ich nicht der rich­ti­ge Ansprech­part­ner für Ihr Anlie­gen sein, emp­feh­le ich Ihnen auf Wunsch einen fach­kun­di­gen Kol­le­gen.

Ange­bo­te zu Semi­na­ren und Inhouse-Schu­lun­gen auf Anfra­ge.

Beauf­tra­gung

Nach Ihrer unver­bind­li­chen Kon­takt­auf­nah­me bespre­chen wir in einem kos­ten­frei­en Erst­ge­spräch, ob ich der rich­ti­ge Ansprech­part­ner für Ihr Anlie­gen bin.

Auf Basis der von Ihnen zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen berei­te ich gern die wei­te­ren Schrit­te vor. Mei­ne Ver­gü­tung rich­tet sich dabei nach dem gesetz­li­chen Gebüh­ren (Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz) oder einer indi­vi­du­el­len Hono­rar­ver­ein­ba­rung. Die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­neh­me ich auf Wunsch gern für Sie.

Kon­takt

Ver­ein­ba­ren Sie gern per Kon­takt­for­mu­lar, E-Mail oder Tele­fon ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch.

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