
Rechtsanwalt
Dr. Valentin zur Nieden, LL.M. (Stellenbosch)
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Jagd- und Waffenrecht, der Strafverteidigung und dem Arbeitsrecht. Darüber hinaus berate ich Unternehmen in jeglichen rechtlichen Fragen und halte Vorträge zu ausgewählten Rechtsthemen.
Gern berate ich Sie auf Deutsch und Englisch.
Leistungen
Jagdrecht und Waffenrecht
Ich berate und vertrete Jäger, Sportschützen und Händler zielgerichtet gegenüber Behörden und Verwaltungsgerichten im norddeutschen Raum. Bei Fragen rund um den Jagdschein, die Waffenbesitzkarte, den Bedürfnisnachweis sowie in allen weiteren jagd- und waffenrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen gern zur Seite. Vertrauen Sie auf fundierte Expertise und eine diskrete, engagierte Interessenvertretung.
Strafrecht / Strafverteidigung
Ich vertrete Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Sollten Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt worden sein, eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben oder bereits eine Anklage oder ein Strafbefehl gegen Sie vorliegen, sollten Sie zeitnah handeln und Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen.
Arbeitsrecht
Mein Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt auf dem Kündigungsschutz und der allgemeinen Beratung von Arbeitnehmern und Unternehmen. Gern vertrete ich Sie bei Abmahnungen und Kündigungen, begleite Sie im Kündigungsschutzverfahren und erstreite Freistellungen und Abfindungen für Sie. Zudem berate ich zu Arbeitszeugnissen, Aufhebungsverträgen und Eigenkündigungen, auch hinsichtlich Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Beratung von Unternehmen
Durch meinen beruflichen Hintergrund bin ich mit den Bedürfnissen von Unternehmen als Arbeitgeber bestens vertraut und berate zu allgemeinen zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, sowie im Handwerks- und Baurecht.
Vorträge
Angebote zu Vorträgen und Inhouse-Schulungen auf Anfrage.
Beauftragung
Für eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitte ich Sie, mir bevorzugt eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts zu senden. Auf dieser Grundlage kann ich Ihr Anliegen vorab prüfen und mich zeitnah bei Ihnen zurückmelden.
Auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen bereite ich nach einem kostenfreien Erstgespräch gern die weiteren Schritte vor. Meine Vergütung richtet sich dabei nach dem gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Bei der Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bin ich Ihnen gern behilflich.